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BIO Flüssigfutter 25 kg (Rübenzucker)

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Diese Kombination existiert nicht.

Zucker

Geschäftsbedingungen
 Versand: 2-3 Geschäftstage

Versand auf Anfrage!

Förderfähig gem. der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027

Voraussetzung: Biofuttermittelförderung kann jede Förderperiode 1 x in Anspruch genommen werden. Das Futter muss Bio-Rübenzucker oder Fertigfutter auf Basis von Bio-Rübenzucker sein. Es muss min. 10 kg je Volk und für min. 5 Völker gekauft werden. € 15 pro Volk werden gefördert. Maximalförderbetrag € 7.500.